BGH verbietet Namenswechsel für Kind nach Tod der Mutter Verfasst am: 10.01.2006, 17:56
Nichteheliche Kinder, deren sorgeberechtigte Mutter gestorben ist, müssen auch dann ihren Nachnamen behalten, wenn sie vom Vater großgezogen werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Der BGH äußerte zugleich Bedauern, wegen der klaren Rechtslage nicht anders entscheiden zu können. Das Kind habe zwar "ein Interesse an seiner namensmäßigen Integration in die Familie seines allein sorgeberechtigt gewordenen Elternteils". Der Gesetzgeber habe sich jedoch in einer "bewussten Wertentscheidung" für die Beibehaltung des Geburtsnamens entschieden; daran sei das Gericht gebunden. (Az: XII ZB 112/05)