Chef darf Teilzeitwunsch nicht ohne weiteres ablehnen Verfasst am: 04.12.2004, 10:46
Chef darf Teilzeitwunsch nicht ohne weiteres ablehnen
Will ein Mitarbeiter seine Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle machen, darf der Chef dies nur ablehnen, wenn er zuvor intensiv und erfolglos nach einer Ersatzkraft gesucht hat.
Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt (Az.: 9 AZR 636/02) macht das Bayerische Arbeitsministerium in München aufmerksam.
In dem verhandelten Fall wollte ein im Schichtdienst beschäftigter Elektriker seine Arbeitszeit halbieren. Der Chef suchte nach einem Ersatzmitarbeiter mit speziellen technischen Kenntnissen. Die Suche blieb erfolglos, und daher lehnte er den Wunsch des Mitarbeiters ab. Das Gericht urteilte jedoch, der Arbeitgeber habe sich nicht intensiv genug bemüht und an den neuen Mitarbeiter zu hohe fachliche Anforderungen gestellt.
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer dann gesetzlichen Anspruch auf einen Teilzeitjob, wenn er länger als sechs Monate im betreffenden Unternehmen beschäftigt ist und wenn dieses mehr als 15 Mitarbeiter hat. Außerdem dürfen dem Wunsch keine betrieblichen Gründe entgegen stehen.
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Anonymous Gast
Verfasst am: 04.12.2004, 11:06
Ist dann ja mal die Frage, ob der Arbeitnehmer auch problemlos wieder in die Vollzeit wechseln kann? _________________
suppy Mistress
Anmeldedatum: 11.11.2003 Beiträge: 20893
Verfasst am: 04.12.2004, 11:11
Gute Frage denke wenn man sich einig ist kann das doch kein Problem sein. _________________
Sonnenblume Mistress
Anmeldedatum: 30.07.2004 Beiträge: 7264
Verfasst am: 04.12.2004, 14:56
Das ist bei meiner Firma nicht so einfach. da muss immer ein Gegenstück vorhanden sein und ist es das nicht, dann ist es Zeitlich begrenzt oder man wird in eine andere Abteilung versetzt, wo es möglich ist. _________________