Einstweilige Verfügung: GEMA geht gegen RapidShare vor Verfasst am: 19.01.2007, 08:11
Einstweilige Verfügung: GEMA geht gegen RapidShare vor
Gegen die Webspeicheranbieter RapidShare hat die GEMA beim Landgericht Köln nun einstweilige Verfügungen erwirkt. Betroffen ist neben rapidshare.de auch der Dienst unter der .com-Domain.
Nach Ansicht der GEMA haften beide Anbieter für die von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen und verstoßen in der jetzigen Form gegen geltendes Recht, da sie GEMA-Inhalte genutzt hätten.
Mit den jetzt erwirkten richterlichen Verfügungen sieht sich die GEMA in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Außerdem habe die Entscheidung auch Signalcharakter für etwaige Vorgehen gegen andere Dienste wie zum Beispiel YouTube und MySpace.
Quelle: www.heise.de
Ist ja richtig aber dann sollten sie die Preise für Musik oder so auch so halten das auch alle sie sich leisten können.
Wenn ich dran denk was son DVD kostet überleg ich mir 3mal ob ich den kauf.
und dieses Jahr wird alles ja noch teurer.