Fahren mit dem Zug ist keine Arbeit Verfasst am: 17.01.2007, 20:06
Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und dienstlich verreisen muss, kann die Fahrzeit nur dann als Arbeitszeit angeben, wenn er mit dem Auto fährt - oder im Zug arbeitet.
Ansonsten ist es Ruhezeit.
BAG 9 AZR 519/05 _________________
suppy Mistress
Anmeldedatum: 11.11.2003 Beiträge: 20893
Verfasst am: 17.01.2007, 21:24
Na gut...dann wird das Leptop eben
angeschmissen _________________