Fristlose Kündigung kann unwirksam sein Verfasst am: 30.01.2004, 07:15
Die fristlose Kündigung eines Mietvertrages kann unwirksam sein, wenn der Vermieter seinen Mieter so massiv herausfordert, dass der sich zu Beleidigungen des Vermieters und seiner Familie hinreissen lässt. Provokantes Verhalten des Vermieters führt nicht zur fristlosen Kündigung.
Amtsgericht Kiel, Az: 111 C 525/00 _________________