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Sonnenblume
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Anmeldedatum: 30.07.2004
Beiträge: 7264

Für Scheinehe gibts Prozesshilfe
Verfasst am: 30.09.2006, 11:11

Wer eine Scheinehe führt und sich vom Partner trennen möchte, kann für das Aufhebungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen.

Oberlandesgericht Frankfurt
Az: 5 WF 203/05
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Großtante
Mistress
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Anmeldedatum: 13.09.2003
Beiträge: 46278
Wohnort: NRW


Verfasst am: 30.09.2006, 12:13

Das ist ja mal wieder lachhaft.Oder?
 
Sonnenblume
Mistress
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Anmeldedatum: 30.07.2004
Beiträge: 7264


Verfasst am: 30.09.2006, 15:20

Tja, das ist wirklich unglaublich.
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Lonny
Mistress
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Anmeldedatum: 15.12.2006
Beiträge: 3011
Wohnort: Elmshorn


Verfasst am: 12.01.2007, 20:52


ist aber insofern gut, wenn man sich aufs Glatteis hat führen lassen, wie`s einer Bekannten von mir passiert ist, der wurde das blaue vom Himmel erzählt und sie ist auf den Kerl Inder reingefallen, hat sich dann aber nach einem Jahr von ihrem Mann getrennt...damals gab es aber noch keine Prozesskostenbeihilfe dafür....
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Man wird alt, wenn die Leute anfangen zu sagen,dass man jung aussieht.



















 
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