Die Eigentümerversammlung darf einem Eigentümer, (oder dem Mieter in der Wohnung), der NIE heizt, nicht pauschal 75 Prozent der druchnittlichen Heizkosten berechnen.
OLG Hamm, Az: 15 W 298/04 _________________
Das ist ja auch mehr wie richtig.
Bei uns werden die Uhren abgelesen und danach wird berechnet. _________________
Wenn die Ausnahme die Regel bestätigt,
muß die Regel Ausnahmen haben