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Anmeldedatum: 13.09.2003
Beiträge: 46278
Wohnort: NRW

Geizkragen darf Sparen
Verfasst am: 10.12.2006, 08:26

Die Eigentümerversammlung darf einem Eigentümer, (oder dem Mieter in der Wohnung), der NIE heizt, nicht pauschal 75 Prozent der druchnittlichen Heizkosten berechnen.
OLG Hamm, Az: 15 W 298/04
_________________
 
Ronja
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Anmeldedatum: 24.04.2006
Beiträge: 1023
Wohnort: niedersachsen


Verfasst am: 10.12.2006, 11:25

Das ist ja auch mehr wie richtig.
Bei uns werden die Uhren abgelesen und danach wird berechnet.
_________________

Wenn die Ausnahme die Regel bestätigt,
muß die Regel Ausnahmen haben
 
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