Grabstein ist nicht pfändbar Verfasst am: 07.06.2006, 07:01
H. konnte den für die Mutter bestellten Grabstein nicht bezahlen.
Da kein pfändbares Vermögen vorhanden war, sollte der Stein selbst gepfändet werden.
Doch ein Grabstein gehört zu den unpfändbaren Gegenständen.
Er dient dem Schutz der Totenruhe, die nicht gestört werden darf.
andersherum kannste dir einen Stein bestellen und brauchst ihn nicht zu bezahlen, so du pleite bist.....
Auch `ne Perspektive.... _________________ Fürchte den Bock von vorn, das Pferd von hinten und das Weib von allen Seiten.