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Großtante
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Grabstein ist nicht pfändbar
Verfasst am: 07.06.2006, 07:01

H. konnte den für die Mutter bestellten Grabstein nicht bezahlen.
Da kein pfändbares Vermögen vorhanden war, sollte der Stein selbst gepfändet werden.
Doch ein Grabstein gehört zu den unpfändbaren Gegenständen.
Er dient dem Schutz der Totenruhe, die nicht gestört werden darf.

LG München, Az: 20 T 4693/02
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Sonnenblume
Mistress
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Beiträge: 7264


Verfasst am: 07.06.2006, 07:25

Na das wäre ja noch schöner.....
 
Großtante
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Verfasst am: 07.06.2006, 07:34

Ist aber auch irgenwie ne Einladung, oder?
 
Schnuddel
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Beiträge: 7982
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Verfasst am: 07.06.2006, 07:35

andersherum kannste dir einen Stein bestellen und brauchst ihn nicht zu bezahlen, so du pleite bist.....
Auch `ne Perspektive....
_________________
Fürchte den Bock von vorn, das Pferd von hinten und das Weib von allen Seiten.

 
Großtante
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Verfasst am: 07.06.2006, 07:39


Kann man sehen wie man will, gell!
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