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Handy-Kleingedrucktes zu klein
Verfasst am: 25.04.2006, 07:01

Handy-Kleingedrucktes zu klein

Mobilfunkanbieter müssen künftig ihr Kleingedrucktes größer schreiben.

Dies hat das Landgericht Bonn in einem Prozess gegen die Deutsche Telekom entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherschützer. Stein des Anstoßes waren zwei Werbebroschüren aus dem Jahr 2005, auf denen für Handys geworben wurde. Die Sonderangebote waren jedoch immer mit komplizierten Telefontarifen gekoppelt, die im "Kleingedruckten" versteckt wurden. Nach Ansicht der Richter müssen Leser "über sehr scharfe Augen verfügen", um die winzigen Fußnoten in der Schriftgröße 4,5 Punkt überhaupt entziffern zu können.

Für einen potenziellen Käufer aber sei die Wahrnehmung des Kleingedruckten allein deswegen schon wichtig, weil sich erst hier der tatsächlich zu zahlende Endpreis erschließe. In der Ausgestaltung des Werbeprospekts liege eine "Irreführung" des Nutzers, das Transparenzgebot sei missachtet worden.

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Anonymous
Gast





Verfasst am: 25.04.2006, 07:40

Sollte eigentlich nicht nur für Mobilfunkanbieter gelten.
Aber wenigstens schon mal ein Anfang.
 
suppy
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Verfasst am: 25.04.2006, 09:07

Ich brauche schon eine Lupe um das klein gedruckte
zu lesen, obwohl ich nur eine Lesebrille hab
das gilt in allen Kleingedrucktes
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