Ostbeamte: Gleiche Bezahlung bei Ausbildung im Westen Verfasst am: 23.06.2006, 14:14
Ostdeutschen Beamten, die die Hälfte ihrer Ausbildung im Westen absolviert haben, steht dieselbe Besoldung wie ihren Kollegen im Westen zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit waren nach jahrelangem Rechtsstreit die Klagen mehrerer Beamter aus den neuen Bundesländern erfolgreich. Den Klägern steht laut Urteil rückwirkend ein Zuschuss zu, der die Differenz zur West-Besoldung ausgleicht. Der Anspruch bezieht sich auch auf die spätere Pension. (Az.: BVerwG 2 C 14.05) Geklagt hatte unter anderen eine Beamtin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie hatte von August 1992 an einen Teil ihrer Ausbildung zur Rechtspflegerin in Schleswig-Holstein absolviert. Nach der Abschlussprüfung arbeitete sie in Mecklenburg-Vorpommern auf. Dort wurde sie nach Ost-Tarif bezahlt. Den damit verbundenen Abschlag hielt sie für nicht gerechtfertigt. Wie viele andere Ost-Beamte forderte die Klägerin Bezahlung nach Westniveau. Das beklagte Land lehnte ab. Sachsen-Anhalt und Thüringen reagierten in vergleichbaren Fällen ähnlich und wurden zunächst von der Justiz bestärkt. So hatte das Bundesverwaltungsgericht in früheren Verfahren die höhere Besoldung nur in ganz seltenen Fällen zugelassen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe kam es zu neuen Prozessen. Die Leipziger Richter änderten nun ihre Rechtsprechung. Laut Urteil sind ein Teil der Ansprüche verjährt. Zahlungen erhalten nur die Beamten, die ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben. _________________
Anonymous Gast
Verfasst am: 24.06.2006, 07:54
Eigentlich ja schon merkwürdig. Ich habe einen Kollegen, der wurde vom Westen in den Osten versetzt (freiwillig).
Er verdient in derselben Besoldungsstufe mehr als seine Kollegen.