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Anonymous
Gast




Resturlaub bei Krankheit
Verfasst am: 10.01.2006, 17:51

Frage: Ich hatte am Mitte 05 einen Arbeitsunfall und bin seit dem krankgeschrieben.Werde vorraussichtlich noch bis Mitte April krankgeschrieben sein.Habe noch 12 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2005.Kann diese aber bis zum 31.03.06 aufgrund meiner Krankheit nicht nehmen.Gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach mein Arbeitgeber mir die Resturlaubstage nach dem 31.03.06 geben muss?

Antwort:
Im Gegenteil. Das Gesetz lässt den Urlaub - wenn er nicht bis dahin gewährt und genommen wurde - am 31.03. des Folgejahres ausgleichslos vefallen. Was anderes könnte höchstens in einem evtl. geltenden Tarifvertrag geregelt sein.
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Großtante
Mistress
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Anmeldedatum: 13.09.2003
Beiträge: 46278
Wohnort: NRW


Verfasst am: 10.01.2006, 18:54

Gut zu wissen,.
 
sumsebine72
Mistress
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Anmeldedatum: 04.01.2004
Beiträge: 12211


Verfasst am: 11.01.2006, 10:56

Na das find ich aber eine Frechheit.
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Das Glück ist das Einzige, das sich verdoppelt,
wenn man es teilt.

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