Resturlaub bei Krankheit Verfasst am: 10.01.2006, 17:51
Frage: Ich hatte am Mitte 05 einen Arbeitsunfall und bin seit dem krankgeschrieben.Werde vorraussichtlich noch bis Mitte April krankgeschrieben sein.Habe noch 12 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2005.Kann diese aber bis zum 31.03.06 aufgrund meiner Krankheit nicht nehmen.Gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach mein Arbeitgeber mir die Resturlaubstage nach dem 31.03.06 geben muss?
Antwort:
Im Gegenteil. Das Gesetz lässt den Urlaub - wenn er nicht bis dahin gewährt und genommen wurde - am 31.03. des Folgejahres ausgleichslos vefallen. Was anderes könnte höchstens in einem evtl. geltenden Tarifvertrag geregelt sein. _________________