Schweinsteiger verklagt Lebensmittelfabrikanten
Bastian Schweinsteiger, deutscher Fußball-Nationalspieler und Stammspieler beim FC Bayern München geht vor Gericht. Er beabsichtigt die Entfernung des Namensrechtes "Schweini" für den Lebensmittelbereich.
Ein Augsburger Fleischfabrikant hatte sich kurz vor Ende des Confed Cups im Jahre 2005 den Spitznamen des Fußballprofis eintragen lassen, um damit seine Wurstfabrikate besser an den Mann zu bringen.
Schweinsteigers Anwalt verlangt die Löschung der Marke. Der Fall wird momentan vom Augsburger Landgericht verhandelt und eine Entscheidung wird zum 08. März erwartet.
Quelle: www.sport1.de
Der Fußballprofi Bastian Schweinsteiger muss seinen Spitznamen "Schweini" nicht verwursten lassen. Laut Urteil des Landgerichts München I vom Donnerstag darf ein Fleischgroßhändler, der in seinem Augsburger Betrieb "Schweini"-Grillwürste vertreiben wollte, diese Kennzeichnung nicht ohne Zustimmung des FC-Bayern-Stars verwenden.
Während des Confederationscup 2005 hatte der Händler den Namen außerdem als Marke im Lebensmittelbereich schützen lassen. Diesen Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt muss er nun löschen lassen. Geklagt hatte der Nationalspieler. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig (AZ: 4 HK O 12806/06).
In seiner Entscheidung sprach das Gericht Schweinsteiger wegen der unbefugten Namensverwendung auch einen Schadensersatzanspruch zu. Der Fleischhändler wurde verurteilt, zur Berechnung des Schadens zunächst Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang er die Kennzeichnung "Schweini" schon verwendet hat und welche Umsätze damit erzielt wurden.