Sozialhilfeempfänger müssen bei Umzug selbst anpacken Verfasst am: 04.12.2004, 10:19
Sozialhilfeempfänger müssen bei einem Umzug selbst mit anpacken. Das Sozialamt muss jedenfalls in der Regel nicht die Kosten für ein Umzugsunternehmen tragen, hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Nur die Miete für einen selbst zu fahrenden Kleintransporter muss von der Behörde getragen werden. Wie andere Leute auch könne sich ein Sozialhilfeempfänger beim Umzug zudem von Verwandten, Freunden und Bekannten helfen lassen. (Aktenzeichen: 2 B 389/04)
Diese Form umzuziehen entspreche nicht nur den üblichen Lebensgewohnheiten der Bevölkerung mit niedrigem Einkommen, heißt es in der Entscheidung. Sie sei auch in anderen Teilen der Bevölkerung weit verbreitet. Zudem habe die Antragstellerin zwei 18 und 22 Jahre alte gesunde Söhne. Diesen sei es zuzumuten, die schweren Sachen zu heben und zu transportieren.
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Zuletzt bearbeitet von suppy am 04.12.2004, 10:21, insgesamt einmal bearbeitet
da hat das Gericht aber mal richtig entschieden.
Wer kann sich schon ein teures Umzugsunternehmen leisten?
Der Sozialhilfeemfänger kann dann noch froh sein wenn sein Mietauto bezahlt wird. _________________ "Der letzte Beweiß von Größe liegt darin,Kritik ohne Groll zu ertragen."
suppy Mistress
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Verfasst am: 04.12.2004, 19:06
Genau Seerose so seh ich das auch _________________
Lotty Anfängerin
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Verfasst am: 03.02.2005, 02:35
Da könnt ich mich ja auch stundenlang drüber aufregen!!!
Ein Glück hat das Gericht in diesem Fall noch gesunden Menschenverstand gehabt!!